ZUSAMMENARBEIT
AGB.
Entwurf zur Prüfung. Diese Angaben müssen vor dem öffentlichen Einsatz vervollständigt und freigegeben werden.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein kurzer Arbeitsentwurf für Sanierungs- und Bauleistungen. Sie sind noch nicht als verbindliche Vertragsbedingungen freigegeben.
1. Geltung
Diese Bedingungen sollen für Aufträge an die Cipry Sanierungs GmbH gelten, wenn sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbraucherinnen und Verbrauchern, bleiben unberührt.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Eine Kontaktanfrage über diese Website ist unverbindlich und stellt noch keinen Auftrag dar. Leistungsumfang, Preis und Ausführung werden in einem gesonderten Angebot festgehalten. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Annahme des Angebots zustande.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang. Zusätzliche Arbeiten oder Änderungen werden vor ihrer Durchführung hinsichtlich Umfang, Kosten und möglichen Auswirkungen auf Termine abgestimmt und dokumentiert. Gesetzliche Informations- und Warnpflichten bleiben unberührt.
4. Preise und Zahlung
Preise, Umsatzsteuer, vereinbarte Teilzahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Kostenvoranschläge und etwaige Kosten dafür werden gesondert vereinbart. Diese Bedingungen legen keine pauschalen Anzahlungen oder zusätzlichen Gebühren fest.
5. Ausführung und Mitwirkung
Ausführungstermine und erforderliche Mitwirkung, etwa Zugang zur Baustelle, werden projektbezogen vereinbart. Erkennbare Hindernisse und ihre Auswirkungen auf den Ablauf werden möglichst frühzeitig besprochen.
6. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen. Dieser Entwurf enthält keine Verkürzung gesetzlicher Gewährleistungsfristen und keinen pauschalen Haftungsausschluss.
7. Verbraucherrechte
Gesetzliche Informations- und gegebenenfalls Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen bleiben unberührt. Soweit erforderlich, erhalten Verbraucher die entsprechenden projektbezogenen Informationen vor Vertragsabschluss gesondert.
8. Noch abzustimmen
Vor der Verwendung sind insbesondere die tatsächlichen Gewerbeberechtigungen, Kundengruppen, Angebotsabläufe, Zahlungsmodalitäten und Ausführungsbedingungen einzubeziehen. Eine fachkundige rechtliche Prüfung und Freigabe steht noch aus.
Entwurfsstand: 7. Oktober 2026